Unser Wohnheim befindet sich in der Ortschaft Großörner, umgeben von den Kleinstädten Hettstedt und Mansfeld in ländlicher Lage im südlichen Harzvorland. Eine gut ausgebaute Infrastruktur in Wohnheimnähe erlaubt unseren 20 Bewohnern, sich eigenständig und selbstbestimmt in den Alltag einzufinden.
Unser Wohnheim zählt zu den „Besonderen Wohnformen“ im Sinne des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG). „Besondere Wohnformen“ kennzeichnen sich dadurch, dass Leistungen des Wohnens, der Assistenz zur Alltagsbewältigung und der pädagogischen Betreuung aus einer Hand angeboten werden.
Unser fachkundiges und kompetentes Personal unterstützt unsere Bewohner beim Gestalten des Alltags in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Freizeit. Es ist unser stetiges Ziel, Menschen mit Behinderungen zu einer möglichst selbstständigen Lebensführung zu verhelfen und in das gesellschaftliche Leben einzugliedern. Werktags besuchen unsere Bewohner eine Werkstatt für behinderte Menschen. Das Zusammenleben in unserer Einrichtung ist überwiegend in Wohngruppen organisiert. Unsere Bewohner leben in Ein- oder Zweipersonenzimmern. Die Küche, der Aufenthalts- und Mehrzweckraum werden gemeinschaftlich genutzt.
Konzept Kurzversion:
Wir achten bei unserer Arbeit mit den behinderten Menschen auf die individuellen Voraussetzungen, persönlichen Bedürfnisse, Interessen und Fähigkeiten jedes Einzelnen. Mit der Erstellung eines internen Förderplanes werden daher Hilfen festgelegt und Maßnahmen zur Förderung der Persönlichkeit und Integration beschlossen. Diese Maßnahmen werden jährlich auf ihre Umsetzung/ Anwendung aktualisiert.
Neben den individuellen Hilfe- und Fördermaßnahmen sind wir stets bemüht, den wichtigen Kontakt zu den Familienangehörigen aufrechtzuerhalten. Wir organisieren regelmäßige Treffen und beraten/ begleiten die Angehörigen der Bewohner. Außerdem fördern wir den Einsatz und Umgang mit ortsansässigen Dienstleistern, wie den Besuch des Facharztes und die Teilnahme an wichtigen therapeutischen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung.
Unsere Leistungen:
Seit dem 1. Januar 2020 gibt es die „Besondere Wohnform“. Es erfolgt eine strikte Trennung von Leistungen der Eingliederungshilfe (Fachleistungen) und existenzsichernden Leistungen (Lebensunterhalt, Wohnen).
Unsere Fachleistungen sind in der Leistungsbeschreibung definiert. Man versteht darunter die personelle Unterstützung und Assistenz mit dem entsprechenden Hilfebedarf, z.B. bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme, in der Freizeit, etc.
Grundsätzlich gibt es in der „Besonderen Wohnform“ in der Regel eine umfassende Versorgung aus Assistenzleistungen sowie Verpflegung und hauswirtschaftlichen Hilfen.
Wir stehen seit 1990 für eine qualitativ hochwertige Arbeit und unseren ehrenamtlichen Einsatz.
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